Pensionskonto klarer sehen

Was wirklich in Ihrem Pensionskonto steckt

Nur wer seine Versicherungszeiten kennt, weiß, was ihm zusteht. Alois's AltersRente prüft Ihren gesamten Erwerbsverlauf, erkennt fehlende Monate und ordnet ASVG-, GSVG- und SVS-Zeiten richtig zu.

Das gilt für Angestellte, Selbstständige, Gewerbetreibende, Bauern und Menschen mit mehreren Erwerbsformen. Sie erhalten innerhalb von 48 Stunden eine erste Einschätzung.

Antwort in 48 Stunden Österreichweit

Schritt 1 von 3

Erste Einschätzung anfordern

Ihre Angaben bleiben bei Alois's AltersRente. Eine verbindliche Pensionsberechnung ersetzt diese erste Einschätzung nicht.

Zuständigkeit verständlich erklärt

ASVG, GSVG, SVS – wer ist für Sie zuständig?

Die richtige Stelle entscheidet, welche Zeiten geprüft und welche Nachweise angefordert werden. Ein falscher Ansprechpartner kostet oft Monate.

Das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz betrifft vor allem unselbstständig Beschäftigte. Wir gleichen Dienstverträge, Versicherungsdatenauszug und gemeldete Beitragsmonate ab. Mehrere Arbeitgeber im selben Jahr werden dabei einzeln betrachtet.

Das GSVG betrifft viele Gewerbetreibende und Selbstständige. Entscheidend sind Beginn und Ende der Pflichtversicherung, Beitragsbescheide und Unterbrechungen durch einen ruhenden oder gelöschten Gewerbeschein. Gerade kurze Lücken bleiben im Pensionskonto leicht unbemerkt.

Die SVS ist bei vielen selbstständigen Tätigkeiten die zentrale Anlaufstelle. Bei einem Wechsel zwischen ASVG und GSVG müssen Zeiträume trotzdem als zusammenhängender Verlauf gelesen werden. Alois's AltersRente prüft diese Übergänge und klärt, ob PV oder SVS weitere Unterlagen benötigt.

EU-Versicherungszeiten, Kindererziehungszeiten und andere anrechenbare Zeiträume brauchen oft eigene Nachweise. Wir markieren diese Stellen im Verlauf und bereiten die nächsten Schritte gegenüber der zuständigen Versicherung vor.

Ein Verlauf. Mehrere Zuständigkeiten. Wir bringen Ordnung hinein.

Typische Prüfstellen

So fanden wir fehlende Monate

Jeder Verlauf hat eine andere Ursache. Öffnen Sie eine Karte und sehen Sie, welcher Nachweis den Unterschied macht.

Im Schnitt 14 nachträglich angerechnete Versicherungsmonate
Fall 01

Angestellte mit Auslandsaufenthalt

Mehrere Jahre in Österreich, dazwischen ein beruflicher Aufenthalt in Deutschland. Im österreichischen Verlauf fehlte ein ganzer Abschnitt.

Aufgedeckt

8 Monate

Die deutschen Beitragsmonate wurden über die zuständige Stelle angefordert und für die weitere Prüfung dokumentiert.

Fall 02

Selbstständiger mit unterbrochenem Gewerbeschein

Der Betrieb ruhte zeitweise. Im Pensionskonto entstand dadurch eine Lücke, obwohl Beiträge und Bescheide vorhanden waren.

Nachversicherung geprüft

22 Monate

Die Unterbrechung wurde anhand der Gewerbeunterlagen und Beitragsbescheide neu eingeordnet.

Fall 03

Bäuerin mit Kindererziehungszeiten

Die landwirtschaftliche Tätigkeit war erfasst. Die Zeit rund um die Kindererziehung fehlte jedoch in der ersten Übersicht.

Zusätzlich anerkannt

36 Monate

Die erforderlichen Nachweise wurden zusammengestellt und die Kindererziehungszeiten zur Anerkennung vorgelegt.

Gut vorbereitet starten

Ihre persönliche Checkliste

Je vollständiger die Unterlagen, desto schneller lässt sich eine Lücke einordnen. Haken Sie ab, was bereits griffbereit ist.

0 von 5 Punkten erledigt 0 %

Ihr nächster sinnvoller Schritt

Beginnen Sie mit dem Versicherungsdatenauszug. Er zeigt, wo die Prüfung ansetzen sollte.

Unterlagen besprechen

Geben Sie Ihrer Pension die Chance, mehr zu werden

Ein ungeprüfter Versicherungsverlauf bleibt eine offene Rechnung. Lassen Sie ASVG-, GSVG- und SVS-Zeiten ordnen, bevor Fristen für Ansprüche verstreichen.

Der erste Prüfpunkt ist schnell gesetzt 48 Stunden
Versicherungszeiten prüfen lassen

Alois's AltersRente in Attnang-Puchheim begleitet Sie bei der Vorbereitung und bei den nächsten Schritten mit PV oder SVS.